Allgemeine Geschäftsbedingungen
petrichor GmbH nachfolgend „petrichor“ genannt
Franz-Lehar-Gasse 8 | A-3250 Wieselburg
[email protected] | +43 (664) 888 67 950
FN: 433584 z | FB-Gericht: St. Pölten
Allgemeines
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und petrichor gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Umfang des Beratungsauftrages
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch petrichor. petrichor ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch petrichor selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
Nutzungsrecht
Sämtliche Nutzungsrechte gehen unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig und fristgerecht nachkommt, auf den Auftraggeber über. Bei mehreren alternativen Entwürfen wird der vom Auftraggeber ausgewählte durch das Honorar abgegolten. Nicht übernommen Entwürfe dürfen nur nach Rücksprache mit petrichor und bei Zahlung eines gesonderten Honorars verwertet werden. petrichor behält sich vor, diese uneingeschränkt anderweitig verwenden zu dürfen.
Urheberrecht
Alle von petrichor und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Bei Vervielfältigung bzw. Verbreitung des Werkes entsteht keine Haftung durch petrichor gegenüber Dritten, insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes.
Haftungsausschluss
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung durch petrichor für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen. Jegliche Haftung von petrichor für Ansprüche, die auf Grund der von petrichor erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn petrichor ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet petrichor nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Auftraggeber hat petrichor diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.