Allgemeine Geschäftsbedingungen
petrichor GmbH nachfolgend „petrichor“ genannt
Franz-Lehar-Gasse 8 | A-3250 Wieselburg
hallo@petrichor.at | +43 (664) 888 67 950
FN: 433584 z | FB-Gericht: St. Pölten
1. Allgemeines
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und petrichor gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
2. Umfang des Beratungsauftrages
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch petrichor. petrichor ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch petrichor selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
3. Nutzungsrecht
Sämtliche Nutzungsrechte gehen unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig und fristgerecht nachkommt, auf den Auftraggeber über. Bei mehreren alternativen Entwürfen wird der vom Auftraggeber ausgewählte durch das Honorar abgegolten. Nicht übernommen Entwürfe dürfen nur nach Rücksprache mit petrichor und bei Zahlung eines gesonderten Honorars verwertet werden. petrichor behält sich vor, diese uneingeschränkt anderweitig verwenden zu dürfen.
4. Urheberrecht
Alle von petrichor und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Bei Vervielfältigung bzw. Verbreitung des Werkes entsteht keine Haftung durch petrichor gegenüber Dritten, insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes.
5. Haftungsausschluss
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung durch petrichor für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen. Jegliche Haftung von petrichor für Ansprüche, die auf Grund der von petrichor erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn petrichor ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet petrichor nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Auftraggeber hat petrichor diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
6. Geheimhaltung & Datenschutz
petrichor verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
Weiters verpflichtet sich petrichor, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
petrichor ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
petrichor verarbeitet die Daten des Auftraggebers im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz in der jeweiligen geltenden Fassung:
Die vom Auftraggeber übermittelten Daten werden im Rahmen der Geschäftsbeziehungen erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Sie dienen ausschließlich der Abwicklung des Geschäftes mit dem Auftraggeber. Die vom Auftraggeber übermittelten Daten an petrichor werden bis auf Widerruf gespeichert.
Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner gespeicherten Daten, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und auf Beschwerde gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts.
Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden von petrichor weder veröffentlicht noch unberechtigt, also insbesondere ohne die Einwilligung des Auftraggebers, an Dritte weitergegeben.
Die Daten werden verarbeitet und genutzt, soweit sie für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Um die angestrebten Zwecke zu erreichen, kann es fallweise notwendig sein, dass die Daten des Auftraggebers an Dritte (insb. Dienstleister und Auftragsverarbeiter) weitergegeben werden.
Wenn petrichor einen Auftragsverarbeiter beauftragt, bleibt dennoch für den Schutz der Daten petrichor verantwortlich. Sämtliche Auftragsverarbeiter sind vertraglich dazu verpflichtet, die Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten. Die von petrichor beauftragten Auftragsverarbeiter erhalten die Daten des Auftraggebers, sofern diese die Daten zur Erfüllung ihrer jeweiligen Leistung benötigen.
7. Honorar
Angebote und Kostenvoranschläge werden von petrichor 15 Tage aufrecht erhalten. Erfolgt die Beauftragung nach Ablauf dieser Zeit behält sich petrichor vor das Angebot zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält petrichor ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und petrichor. petrichor ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch petrichor fällig. Rechnungen sind promt zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle an den Auftraggeber gelieferten Werke Eigentum von petrichor.
Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Alle Leistungen die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind werden gesondert entlohnt.
Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch petrichor, so behält petrichor den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen.
8. Konkurrenzklausel
Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen unterliegt petrichor keiner wie immer gearteten Beschränkung in der Bearbeitung gleicher oder ähnlicher Projekte unterschiedlicher Auftraggeber.
9. Dauer des Vertrages
Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden.
Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen:
- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät oder
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren petrichors weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung petrichors eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
10. Schlussbestimmungen
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung petrichors. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort petrichors zuständig.
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.